Größere Erhöhung außerhalb stationärer Sozialdienste

In Stufe IV stieg der monatliche Betrag für Menschen außerhalb stationärer sozialer Dienste von 19.200 auf 27.000 tschechische Kronen. Für Beziehende in stationären sozialen Diensten betrug er anschließend 23.000 Kronen. Bei Erwachsenen in Stufe III erhöhte sich das Pflegegeld von 12.800 auf 14.800 Kronen, in Stufe II von 4.400 auf 4.900 Kronen. Das offizielle Merkblatt des Arbeitsamts dokumentiert die neuen Beträge und unterscheidet zwischen stationären und anderen Unterstützungsformen. Diese Zahlen beschreiben die Änderung vom Juli 2024. [2][3][1]

Der Rat wollte mehr für niedrigere Stufen

In einer Mitteilung vom 24. Juni 2024 erklärte NRZP-ČR-Vorsitzender Václav Krása, der Rat habe Erhöhungen in den Stufen I und II gefordert und halte den Anstieg in Stufe II für gering. Stufe I blieb bei dieser Reform unverändert. Diese Kritik zeigt, weshalb die gemeldete Erhöhung nicht alle Beziehenden gleichermaßen betraf. Der Rat teilte bestehenden Beziehenden außerdem mit, die höheren Beträge würden automatisch angewandt; ein neuer Antrag sei dafür nicht nötig. Dies war eine Information zur Anpassung 2024, keine Zusicherung für das Verfahren bei jeder späteren Änderung. [2]

Auch die Obergrenzen für Persönliche Assistenz stiegen

Nach Angaben des Rats erhöhte sich der maximale Stundenpreis für Persönliche Assistenz von 155 auf 165 Kronen, wenn die Unterstützung höchstens 80 Stunden monatlich umfasste. Bei mehr als 80 Stunden stieg der Höchstpreis von 135 auf 150 Kronen. Die Mitteilung nannte vergleichbare Änderungen für mehrere weitere soziale Dienste. Ein zulässiger Höchstpreis belegt nicht, dass jeder Anbieter ihn tatsächlich verlangte. Er bedeutet jedoch, dass ein höheres Pflegegeld allein noch nicht zeigt, wie viele zusätzliche Stunden sich jemand leisten konnte. [2]

Geldleistung und Dienstleistung unterscheiden sich

Das Arbeitsamt beschreibt das Pflegegeld als Beitrag zur Hilfe bei grundlegenden Alltagsbedürfnissen. Diese Hilfe kann etwa von Angehörigen, Assistenzpersonen in der sozialen Betreuung oder registrierten Diensten erbracht werden. Persönliche Assistenz ist eine mögliche Dienstleistung innerhalb dieses breiteren Unterstützungssystems. Eine Erhöhung des Pflegegelds begründet deshalb nicht automatisch eine selbstbestimmte Assistenzorganisation und garantiert keine verfügbare Assistenzperson. Die praktische Wirkung hängt vom Bedarf, der gewählten Unterstützung und deren Preis ab. Wer die Geldleistungs- und Preisänderung gemeinsam betrachtet, erhält ein deutlicheres Bild davon, was sich im Juli 2024 änderte. [3][2][1]