Wie die öffentliche Finanzierung funktioniert

Die Pflegegeldergänzungsleistung, kurz PGE, trägt zusätzlich zum Pflegegeld zu den Kosten persönlicher Assistenz bei. Zu den Voraussetzungen gehören eine vorrangig schwere Körperbehinderung, mindestens Pflegegeldstufe 3 und ein Antrag im Erwachsenenalter vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Weitere Bedingungen betreffen unter anderem Wohnsitz und Wohnform. Der am 6. Oktober 2026 aktualisierte Eintrag in Sozialinfo Wien nennt den FSW als zuständige Stelle für Antrag, Bedarfsprüfung, Auszahlung und Abrechnung.

Nach der seit Januar 2022 geltenden FSW-Richtlinie richtet sich die Förderung nach dem festgestellten Assistenzbedarf, pflegebezogenen Geldleistungen und dem Einkommen. Finanziert wird tatsächlich in Anspruch genommene Assistenz innerhalb des bewilligten Jahresbetrags. Menschen können Assistentinnen und Assistenten selbst beschäftigen, einen anerkannten Anbieter nutzen oder beide Formen verbinden. Die Auswahl der Assistenzpersonen bleibt bei der unterstützten Person. [1]

WAG: Beschäftigung und Beratung durch Menschen mit eigener Erfahrung

Die WAG beschreibt ein genossenschaftliches Modell, bei dem sie persönliche Assistentinnen und Assistenten beschäftigt und Anmeldung, Lohnverrechnung sowie Verträge übernimmt. Zu ihrem Angebot zählen Personalsuche, Vertretungsorganisation und Beratung zu Planung und Finanzierung. Dazu gehört Peer-Beratung: Menschen mit Behinderungen beraten andere Menschen mit Behinderungen. Nach eigenen Angaben unterstützt die WAG auch dabei, den Assistenzbedarf zu beschreiben und zu berechnen, und begleitet den PGE-Antrag sowie die spätere Abrechnung. Über die Förderung entscheidet weiterhin der FSW. [4][2]

Assistenz24: Ein individuelles Team organisieren

Assistenz24 bietet nach eigener Darstellung Unterstützung bei Antragstellung, Assistenzplanung, Personalsuche und Verwaltung. Die Beschreibung des Wiener Angebots umfasst die Abrechnung von Assistenzpersonen mit freien Dienstverträgen sowie den Verwendungsnachweis gegenüber den Behörden. Interessierte Personen erhalten Vorschläge entsprechend ihren Wünschen und entscheiden selbst, wen sie kennenlernen und mit wem sie zusammenarbeiten wollen. Laut Anbieter bestimmen die Nutzerinnen und Nutzer Zeitpunkt, Ort und Art der Assistenz und können ihr Team verändern. [5]

Wo der Zugang begrenzt ist

Die Voraussetzungen der PGE erfassen nicht alle Menschen mit Assistenzbedarf. Die WAG beschreibt einen weiteren Zugang über Teilbetreutes Wohnen, unter anderem für manche Menschen mit Sinnesbehinderungen oder Lernschwierigkeiten sowie für Menschen unter Pflegegeldstufe 3. Für diesen Weg nennt sie zugleich eine begrenzte Stundenzahl und eine Warteliste. Diese Zugangsbedingungen stehen neben dem Grundgedanken persönlicher Assistenz: Die unterstützte Person gestaltet ihr Leben und leitet die Hilfe an; Anbieter übernehmen vereinbarte organisatorische Aufgaben. [1]