Was die Regelung erfasst

Als technischer Standard gelten die Web Content Accessibility Guidelines, Version 2.1, Konformitätsstufe AA. Die Regelung betrifft Angebote öffentlicher Stellen, darunter öffentliche Schulen, Bibliotheken und Behörden. Sie erfasst auch Inhalte oder Apps, die aufgrund von Vereinbarungen durch andere Organisationen bereitgestellt werden. Für bestimmte Arten von Inhalten gelten begrenzte Ausnahmen. Diese beseitigen jedoch nicht automatisch die bestehende Pflicht einer Behörde, eine wirksame Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. [1][3]

Die neuen Fristen

Die aktuellen Hinweise des Justizministeriums nennen den 26. April 2027 für öffentliche Körperschaften mit einer Gesamtbevölkerung von mindestens 50.000 Menschen; ausgenommen sind sogenannte Special District Governments, also öffentliche Sonderverwaltungsbezirke. Für Körperschaften unterhalb dieser Schwelle und sämtliche dieser Sonderverwaltungsbezirke gilt der 26. April 2028. Diese Termine ersetzen die ursprünglichen Fristen 2026 und 2027. Das Ministerium begründete die Verlängerung mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung, darunter personelle und technische Einschränkungen. Die Änderung vom April betraf die Fristen; die übrigen Vorschriften blieben bestehen. [2][3]

Warum Behindertenorganisationen widersprachen

In einer gemeinsamen Erklärung vom 21. April 2026 lehnte ein Bündnis unter Beteiligung der American Association of People with Disabilities und des Autistic Self Advocacy Network die Verschiebung ab. Die Organisationen argumentierten, sie verlängere Barrieren beim Zugang zu grundlegenden öffentlichen Leistungen und schaffe Unsicherheit für Einrichtungen, die sich bereits auf die Einhaltung vorbereiteten. Sie nannten unter anderem unzugängliche Wahlinformationen, Schulaufgaben und Mitteilungen zur öffentlichen Sicherheit. [4]

Zugang bleibt eine Aufgabe im Alltag

Die neuen Fristen setzen die bestehenden Pflichten nach Titel II des ADA nicht aus. Die Änderungsregelung hält ausdrücklich fest, dass öffentliche digitale Leistungen auch während der Übergangszeit nach den bestehenden Anforderungen zugänglich sein müssen. Aus unserer redaktionellen Sicht sollten Behörden die zusätzliche Zeit nutzen, um konkrete Abläufe zu verbessern: Unterstützung beantragen, eine Mitteilung lesen oder ein öffentliches Formular ausfüllen. Tests dieser Aufgaben mit Menschen mit Behinderungen helfen zu beurteilen, ob ein Angebot für diejenigen funktioniert, die es benötigen. [3][2]