Beschäftigung mit Unterstützung

Der Rahmen verlangt Arbeitsverträge und eine volle Sozialversicherung. Er umfasst Einzelarbeitsplätze in regulären Betrieben, Gruppenarbeitsplätze und innovative Projekte innerhalb bestehender Strukturen der Behindertenhilfe. Diese Modelle unterscheiden sich im Grad der Inklusion. Förderfähige Kosten können Jobcoaching und Persönliche Assistenz umfassen, sofern sie nicht bereits durch ein anderes Angebot gedeckt sind. [2]

Die Rolle des Sozialministeriumservice

Anträge gehen an das Sozialministeriumservice (SMS), das auch die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel kontrolliert. Antragsberechtigt sind Landesregierungen und öffentlich-rechtliche Fonds. Daraus folgt kein direkter Förderanspruch für jede Einzelperson oder jedes Unternehmen. Menschen mit Behinderungen, die von einem Vorhaben betroffen sind, müssen an der Entwicklung seines Konzepts beteiligt werden.

Beratung in Wien und die weitere Reform

Das Sozialministeriumservice – Landesstelle Wien ist eine regionale Anlaufstelle für Fragen zu Beschäftigung und gesellschaftlicher Teilhabe. Der Richtlinie ging eine bei der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) beauftragte Untersuchung zum Ersatz von Werkstätten-Taschengeld durch sozialversicherte Löhne voraus. Die Förderung ausgewählter Projekte ersetzte nicht automatisch das Vergütungssystem in jeder Werkstatt, sondern eröffnete einen Weg zur Entwicklung von Alternativen.