Unterstützung beim Äußern eigener Wünsche
Die Berater sollten Menschen helfen, eigene Wünsche auszudrücken, ihre Rechte zu verstehen und an Entscheidungen über ihr Leben mitzuwirken. Angekündigt wurden auch Dolmetschen in zyprischer Gebärdensprache und alternative Kommunikation. Repräsentative Behindertenorganisationen sollten weitere Dienste übernehmen, darunter Persönliche Assistenz, Unterstützung bei der Arbeit und Ausbildung. [1]
Regierungsvorschlag unterschied Dienste und Geldleistungen
Eine auf KYSOAs Website veröffentlichte Ministeriumserklärung zum Gesetzentwurf von 2025 unterschied kostenlose Dienste zugelassener Anbieter von Geldleistungen und Hilfsmittelunterstützung. Vorgesehen war Hilfe nach individuellem Bedarf, einschließlich unterstützter Entscheidungsfindung. Das Dokument nannte Organisationen behinderter Menschen und ihrer Familien als mögliche professionelle Anbieter. [2]
Erste Phase der Assistenzreform beschlossen
Am 2. Juli 2026 beschloss das Kabinett die erste Umsetzungsphase des neuen Gesetzes. Zu den angekündigten Maßnahmen gehörten zehn Prozent mehr für Persönliche Assistenz und häusliche Pflege ab August, rückwirkend ab Januar, sowie das Recht, Assistenten oder Betreuungspersonen selbst auszuwählen. Diese Änderungen folgten auf die frühere Ankündigung des Dienstleistungsnetzes. [3]