Unterstützung richtet sich nach der Person

Die Mitteilung verbindet die freie Entscheidung darüber, wo und mit wem man lebt, mit barrierefreiem Wohnraum und zugänglichen Diensten einschließlich Persönlicher Assistenz. Sie verlangt geplante Übergänge aus Einrichtungen, individuelle Unterstützung und die Beteiligung behinderter Menschen. Der Ansatz erfasst auch internationale EU-geförderte Projekte im jeweiligen Förderbereich. [2]

Organisationen wollen an der Umsetzung mitwirken

ENIL begrüßte die Empfehlungen zu persönlichen Budgets, gegenseitiger Unterstützung und Zentren für selbstbestimmtes Leben. Organisationen behinderter Menschen sollten an Schulungen für Projektverantwortliche mitwirken. Die Leitlinien sollten auch bei Kontrollen und Beschwerden über zweckwidrige Mittelverwendung gelten. Das Netzwerk warnte außerdem, dass kleinere Wohnformen institutionelle Praktiken beibehalten können. [3]

Künftige Förderbedingungen bleiben umstritten

In einer Stellungnahme des sozialpolitischen Koordinators Haydn Hammersley forderte das Europäische Behindertenforum, die Grundsätze der Mitteilung zu Bedingungen künftiger Förderungen zu machen. Das Kommissionsdokument selbst schafft keine zusätzlichen Rechtspflichten. Im Mittelpunkt stand daher, wie bestehende Rechte und neue Empfehlungen die Projektauswahl und Kontrolle beeinflussen würden. [4][2]