Bestehende Bescheide gelten zunächst weiter

Die Stadt Helsinki erklärte, Anträge ab Jahresbeginn 2025 würden nach dem neuen Gesetz bearbeitet. Frühere Entscheidungen blieben bis zur Überprüfung, zum Ablauf oder zu einer Änderung des Bedarfs gültig. Die Übergangsfrist reichte bis Ende 2027. Der Anspruch hing von den individuellen Umständen und davon ab, ob geeignete Leistungen bereits nach anderen Gesetzen zur Verfügung standen. [1]

Persönliche Assistenz richtet sich nach den Wünschen

Der Dienstleister Avustaja erläuterte, dass eine Person selbstständig oder mit Unterstützung ausdrücken können muss, welche Assistenz sie möchte. Seine Darstellung unterscheidet persönliche Assistenz von anderen Unterstützungsformen.

Behindertenorganisation erklärt die Anwendung

Am 10. März 2025 veröffentlichte Invalidiliitto untertitelte Aufzeichnungen seiner Webinarreihe vom Jahresbeginn. Die Veranstaltungen behandelten den Geltungsbereich des Gesetzes, Übergangsregeln, Rechtsmittel und Leistungen einschließlich persönlicher Assistenz. Damit konnten Nutzerinnen, Nutzer und Beratende Entscheidungen prüfen und Wege kennenlernen, dagegen vorzugehen.