Ähnlicher Bedarf, unterschiedliche Unterstützung
Die Prüfer berichteten über deutliche Unterschiede zwischen Gemeinden. Auf der höchsten festgestellten Betreuungsstufe reichte die Unterstützung zu Hause von zehn bis 35 Stunden pro Woche. Staatliche Geldleistungen und kommunale Dienste seien außerdem schwer aufeinander abzustimmen. Viele Menschen organisierten die Hilfe selbst oder seien auf Angehörige angewiesen. [1]
Reform der Beurteilung war noch in Vorbereitung
Der ausführliche Prüfbericht beschrieb die geplante Umstellung auf eine Bewertung der Funktionsfähigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Ein Pilotprojekt war für 2026 vorgesehen; die Auswirkungen auf die Einstufung von Behinderungen konnten die Prüfer deshalb noch nicht bewerten. Die Beurteilung solle neben dem formalen Status auch klären, welche praktische Unterstützung ein Mensch braucht. [2][1]
Höhere Leistungen betreffen einen anderen Teil des Systems
Unabhängig davon kündigte das Sozialministerium für 2026 höhere Mindestpensionen bei Invalidität und höhere staatliche Sozialleistungen an. Diese Einkommensmaßnahmen gehörten zum umfassenderen Unterstützungssystem. Die Empfehlungen des Rechnungshofs konzentrierten sich auf besseren Zugang zu Diensten und eine Verteilung der Betreuungsmittel nach tatsächlichem Bedarf. [3][1]