Nutzer sollen über den Einsatz ihrer Assistenz entscheiden

Der Ausschuss wandte sich dagegen, Unterstützung auf Erwerbstätige und Menschen in Ausbildung zu beschränken, und lehnte eine vorgeschlagene Obergrenze von 150 Stunden monatlich ab. Er verlangte die flexible Nutzung bewilligter Stunden, über deren Zeitpunkt und Einsatz behinderte Menschen selbst entscheiden. Weitere Empfehlungen betrafen Assistenz auf Abruf und bessere Bezahlung bei erforderlichen Spezialkenntnissen. [1]

Ministerium nennt Leistungen und ungedeckten Bedarf

Im November berichtete das Ministerium, 1.638 Menschen hätten in den ersten sechs Monaten 2024 Persönliche Assistenz genutzt, unterstützt von 956 Assistenzkräften. Minister Vytautas Šilinskas verband die Leistung mit Gemeinschaftsleben, Lernen, Arbeit und Freizeit. Das Ministerium räumte ein, dass die gestiegenen staatlichen Mittel weiterhin nicht den gesamten Bedarf deckten. [2]

NGO-Leitfaden beschreibt Assistenz im Alltag

Der Leitfaden des Litauischen Behindertenforums von 2024 für Frauen mit Behinderungen, die Gewalt erfahren haben, beschrieb Persönliche Assistenz als individuelle Unterstützung zu Hause, im öffentlichen Raum, unterwegs und bei der Kommunikation. Er betonte gemeinsame Tätigkeiten mit der Person. Diese Beschreibung zeigt, warum die Kontrolle über Assistenz auch außerhalb der Erwerbsarbeit wichtig ist. [3]