Strafen und Vorbeugung

Das Gesetz sieht im Grundstrafrahmen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor, bei Eingriffen mit unumkehrbaren körperlichen Veränderungen bis zu fünf Jahre. Bestimmte erschwerende Umstände können zu höheren Strafen führen. Die Regierung musste innerhalb eines Jahres eine Untersuchung anstoßen und die Aufklärung von Familien und Gemeinschaften fördern. Verfahren zur geschlechtlichen Selbstbestimmung nach geltendem Recht und fachlichen Standards sind vom Verbot ausgenommen. [1]

ILGA Portugal fordert weitere Fortschritte

Am 20. März 2024 bezeichnete ILGA Portugal das Verbot als wichtigen menschenrechtlichen Erfolg. Bei der Besprechung des Jahresberichts von ILGA-Europe verwies die Organisation zugleich auf offene Aufgaben bei Gesundheitsversorgung, Elternrechten, Migration und Asyl sowie auf wachsende Feindseligkeit gegenüber LGBT-Gemeinschaften.

Europäischer Bericht folgt

In ihrem am 18. Juni 2025 veröffentlichten Bericht zählte die Antirassismuskommission ECRI des Europarats das Verbot zu Portugals rechtlichen Fortschritten. Sie forderte zugleich ein stärkeres Vorgehen gegen LGBTI-feindliches Mobbing an Schulen und Hassrede.