Assistenz nach einem individuellen Plan
Die Verordnung verpflichtet die Zentren für selbstbestimmtes Leben, kurz CAVI, gemeinsam mit der unterstützten Person einen Assistenzplan zu erstellen. Er umfasst Alltagstätigkeiten, Kommunikation, Arbeit, Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und Entscheidungsunterstützung. Der Plan hält Tätigkeiten und Stunden fest und kann bei verändertem Bedarf angepasst werden. [1]
Kooperationsverträge folgen 2024
Die Regeln entfalteten ihre Wirkung ab 1. Januar 2024. Das nationale Institut für die Rechte von Menschen mit Behinderungen berichtete später, dass ab 1. März 2024 Kooperationsvereinbarungen zwischen CAVI und dem Sozialversicherungsinstitut abgeschlossen wurden. Bis 1. Januar 2025 hatten alle 35 in diesem Bericht erfassten Zentren unterschrieben. [1][2]
Ein Anbieter beschreibt die Leistungen
Das Zentrum von ADM Estrela in Guarda beschreibt Assistenz bei Wegen, Kommunikation, Arbeit, Studium, kulturellen Aktivitäten und gesellschaftlicher Beteiligung. Es nennt Selbstbestimmung und individuelle Planung als Leitgedanken. Wer Assistenz benötigt, kann sich an ein Zentrum wenden, das die Voraussetzungen prüfen und Unterstützung nach diesem Rahmen organisieren muss. [1]