
Karo Pernegger / Die Grünen · Wikimedia Commons · CC0 1.0
Warum die Landesgrenze eine Rolle spielte
Für Persönliche Assistenz außerhalb der Arbeitswelt sind die Bundesländer zuständig. Das Ministerium erläutert, dass die Angebote zwischen den Ländern unterschiedlich ausgestaltet sind. Deshalb schuf es eine Förderung für Pilotprojekte unter gemeinsamen Bedingungen. Die Initiative sollte Unterschiede durch Zusammenarbeit verringern, ohne sämtliche Zuständigkeiten auf den Bund zu übertragen. Für Menschen, die ihre Unterstützung organisieren, hat das praktische Folgen: Eine Bundesrichtlinie bedeutet für sich genommen weder, dass jedes Land dieselbe Leistung anbietet, noch, dass Einzelpersonen direkt beim Förderprogramm des Bundes einen Antrag stellen können. [4][3]
Was der Rahmen vorsah
Die ursprüngliche Richtlinie enthielt gemeinsame Anforderungen an geförderte Projekte, darunter die Ermittlung des individuellen Assistenzbedarfs und Beschäftigungsmodelle für Assistenzkräfte. Der Bundesanteil konnte bis zur Hälfte der förderfähigen Kosten betragen, begrenzt durch einen Höchstbetrag je Assistenzstunde. Der Rahmen eröffnete auch Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen einen Zugang, die von enger gefassten Assistenzangeboten häufig ausgeschlossen waren. Angestrebt wurden Unterstützung über verschiedene Lebensbereiche hinweg und einfachere Verwaltung, damit Menschen ihre Assistenz beim Wechsel zwischen Beruf und anderen Tätigkeiten nicht jeweils neu organisieren müssen. [3][2]
Selbstvertretung begrüßte die Neuerung
BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter begrüßte die zusätzlichen Mittel und die Aussicht auf reguläre Beschäftigungsverhältnisse für Persönliche Assistentinnen und Assistenten. Die Organisation nannte Vorarlberg, Tirol und Salzburg als erste beteiligte Länder und verwies auf die Einladung an die übrigen Länder. Sie hob zudem eine angekündigte zentrale Anlaufstelle hervor, die die Abrechnung vereinfachen sollte. Das waren damalige Erwartungen an ein sich entwickelndes Programm. Sie belegen nicht, dass alle neun Länder bereits identische Assistenz eingeführt hatten oder die versprochene Verwaltungsvereinfachung überall verfügbar war. [2]
„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung zusätzliche Mittel bereitstellt, um dies zu ermöglichen.“
Förderbedingungen und persönliche Entscheidungsmacht
Die spätere Darstellung des Ministeriums beschreibt die Initiative weiterhin als Harmonisierungsprojekt mit Landesangeboten, Bundesbeteiligung und Evaluierung. Sie nennt außerdem einen Leitfaden zur Ausweitung des Zugangs auf Menschen mit Lernschwierigkeiten, intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen. Für das Verständnis der Reform sind damit die Teilnahme der Länder und die tatsächlichen Zugangsvoraussetzungen wesentlich. Gemeinsame Förderbedingungen können den Zugang erweitern. Die Erfahrung mit Persönlicher Assistenz hängt aber auch davon ab, wer sie erhält, wie der Bedarf festgestellt wird und wie viel Kontrolle die Person über ihre tägliche Unterstützung hat. Die Richtlinie von 2023 eröffnete einen Veränderungsweg, keinen allgemeinen individuellen Rechtsanspruch. [4][3]