Beschränkungen schlossen geeignete Schülerinnen und Schüler aus

Das Urteil behandelte den Ausschluss aufgrund der Art der Behinderung und aufgrund von Pflegegeldstufen bei körperlichen Behinderungen. Es ging auch um Assistenz im Unterricht, bei Schulveranstaltungen, Ausflügen und in Freistunden. Die Feststellungen bezogen sich auf die im Verfahren angegriffenen Zugangsbedingungen; individuellen Schadenersatz sprach das Gericht nicht zu. [1][3]

Organisationen verfolgten die Klage gemeinsam

BIZEPS, der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, Integration Tirol, Integration Wien und Organisationen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung unterstützten die Klage. Klagsverbandsjuristin Theresa Hammer bestätigte im Mai in einem Interview, dass das Ministerium keine Berufung eingelegt hatte. „Das ist ein großer Erfolg“, sagte sie. Das Urteil war damit rechtskräftig. [2]

Im September folgte ein neuer Erlass

Das Bildungsministerium genehmigte am 17. September 2023 einen neuen Unterstützungserlass, der die Regeln von 2021 ersetzte. Er erfasste verschiedene Assistenz- und Unterstützungsformen in Bildungseinrichtungen des Bundes, einschließlich der Teilnahme an Schulaktivitäten und Ausflügen. Das Dokument behandelte auch autismusspezifische Unterstützung. Die neuen Vorgaben regelten die Organisation der Hilfen an den betroffenen Einrichtungen. [4]