Die Berechnung bezieht sich auf eigene Mittel
Die Verordnung vom 11. Mai 2023 legte den Beginn fest und strich die Berücksichtigung des Partnereinkommens sowie die Einkommensgrenze für Paare. Die Anspruchsvoraussetzungen und die eigenen finanziellen Mittel der berechtigten Person blieben relevant. [1]
Schutz für bisherige Leistungsbeziehende
Die offizielle Information erläuterte, dass die zuständigen Kassen für bisherige Beziehende die alte und die neue Berechnung vergleichen. War die frühere Methode günstiger, konnte sie so lange weitergelten, wie dieser Vorteil bestand. Sobald die individuelle Berechnung angewendet wurde, war die Umstellung endgültig. [2]
Die Kampagne zeigt die Folgen im Alltag
APF France handicap verband die Reform mit jahrelanger Mobilisierung, Petitionen und parlamentarischer Interessenvertretung. Auf der Kampagnenseite beschrieb ein Mitglied namens Stéphanie, dass sie wegen des Einkommens ihres Mannes die Leistung verloren hatte und dadurch finanziell von ihm abhängig geworden war.