Mindestanforderungen an Gebäude und Dienstleistungen
Das von Gerichtspräsident D. Y. Chandrachud verfasste Urteil verlangte, Barrierefreiheit bereits in Infrastruktur und Dienstleistungen einzuplanen, bevor Menschen Zugang einfordern. Unterschiedliche Behinderungen und universelles Design sollten berücksichtigt werden. Bestehende Maßnahmen mussten während der Entwicklung verbindlicher Mindestanforderungen weiterlaufen. [1]
Interessenvertreter wirken in sechs Arbeitsgruppen mit
Im Dezember 2024 kündigte Amita Dhanda von NALSAR Arbeitsgruppen für Gebäude, Verkehr, digitale Angebote, assistive Technologien, Produkte und Dienstleistungen an. Arman Ali und Vaishnavi Jayakumar moderierten die Verkehrsgruppe. Die Mitglieder sollten an den Regeln arbeiten und weitere Beteiligte in die Diskussionen einbeziehen.
Vidhi kritisiert Lücken im Entwurf
Am 20. Juni 2025 übermittelten die Vidhi-Forschenden Manmayi Sharma, Rahul Bajaj und Somya Jain ihre Stellungnahme zu den geplanten Gebäudestandards. Sie verlangten klare Pflichten für bereits genutzte Gebäude, benannte Vollzugsbehörden und regelmäßige Prüfungen der Barrierefreiheit. Auch Sinnesreize in der Umgebung und zugängliche digitale Geräte innerhalb von Gebäuden sollten berücksichtigt werden. [3]