Was die Vereinbarung vorsieht

Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Petra soll sich der Rat an der Finanzierung persönlicher Assistenz nach festgelegten Kriterien beteiligen. Die Vereinbarung unterstützt außerdem Teams, die stationäre Zentren in inklusive Tageszentren umwandeln, und sieht fachliche Zusammenarbeit sowie Evaluation vor. Petras Bericht beschreibt diese Zusagen, nennt aber keinen allgemeinen individuellen Anspruch, keine festgelegte Assistenzstundenzahl und keine Zahl der Menschen, die die finanzierte Leistung bereits erhalten. [1]

Eine Reform mit Vorgeschichte

Die nationale Strategie zur Deinstitutionalisierung sieht den Übergang zu Unterstützung in Familien und örtlichen Gemeinschaften vor. Dazu gehört auch, Mittel aus Einrichtungen umzuschichten. Eine gemeinsame Erklärung von Ministerium und Rat datiert die Strategie auf 2019. Sie erwähnt zugleich Einwände mancher Familien und Träger stationärer Zentren und beschreibt finanzielle Unterstützung, Nachbesuche und Alternativen zur stationären Betreuung. Es handelt sich um die Darstellung der Behörden zur Reform und den damit verbundenen Bedenken. [2][3]

Frauen stärken ihre eigene Stimme

Eine weitere Perspektive bietet der Bericht von Inclusion International vom 18. Dezember 2025 über ein gemeinsam mit Humanity & Inclusion durchgeführtes und von der Europäischen Union finanziertes Projekt. Im Tafelah Centre unterstützte die Organisation 18 Frauen mit intellektuellen Behinderungen. Ihr Programm Empower Us half ihnen, sich mit Wahlmöglichkeiten, Kommunikation und Teilnahme am Leben vor Ort auseinanderzusetzen. Auch Beschäftigte lernten, die Entscheidungen der Frauen zu unterstützen.

Der Bericht markiert den Abschluss des dreijährigen Projekts und beschreibt gestärkte Selbstvertretung, Schulungen für Familien sowie Unterstützung örtlicher Organisationen. Er belegt nicht, dass das Zentrum geschlossen wurde oder alle Bewohnerinnen ausgezogen sind. Am konkretesten beschreibt er, wie Menschen mehr Einfluss auf Entscheidungen über ihr eigenes Leben gewannen.

Persönliche Assistenz bedeutet Kontrolle über die Unterstützung

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 5 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bietet einen Maßstab, um die diskutierte Leistung zu verstehen. Persönliche Assistenz wird von der Person gesteuert, die sie nutzt. Dazu gehört die Kontrolle darüber, wer sie erbringt und wie, wann und wo sie erfolgt. Unterstützte Entscheidungsfindung kann diese Kontrolle ermöglichen.

Ein Umzug zur Familie oder der Besuch eines Tageszentrums weist für sich genommen noch keine solche Wahlfreiheit nach. Jordaniens Vereinbarung verbindet Finanzierung mit gemeindenahen Angeboten. Selbstbestimmtes Leben hängt davon ab, welche Entscheidungsgewalt die Person über ihren Alltag und die dafür benötigte Assistenz hat. [5][1]