Individuelle Bedürfnisse und familiäre Verhältnisse
Das Gericht beanstandete den Ausschluss von Kindern durch eine Altersgrenze von 18 Jahren und Vorschriften, die Stunden nach der Haushaltssituation begrenzten. Familiäre Unterstützung rechtfertige weder pauschale Ausschlüsse noch den Verzicht auf eine individuelle Prüfung. Beanstandet wurden Regelungen, die Angehörigen erhebliche Aufgaben auferlegten, ohne deren Lebensumstände ausreichend zu berücksichtigen. [1]
Ombudsstelle verlangt lückenlose Unterstützung
Am 23. Dezember forderte die Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen rasche Gesetzesänderungen und einen durchgängigen Zugang zur Assistenz. Entscheidungen müssten sich am individuellen Bedarf orientieren. Während der Änderungen dürfe die Unterstützung nicht unterbrochen werden. Die Stelle verlangte auch, verwandte Kommunikations- und Begleitdienste zu berücksichtigen. [2]
Regierung beschließt Übergangsregelungen
Am 30. Dezember 2025 beschloss die Regierung eine Verordnung zur Umsetzung des Urteils und zur Aufhebung der Altersgrenze. Erwachsene mit bestehender Assistenz sollten diese während der erneuten Prüfung ihrer Fälle behalten. Minister Marin Piletić sprach außerdem über die Ausbildung ausreichend vieler Assistenzkräfte für den erweiterten Zugang. Damit begann die nächste Phase der Umsetzung nach dem Gerichtsurteil. [3][4]