Anerkennung respektiert die persönliche Wahl
Gesetz 43-23 erkannte Gebärdensprache als offizielles sprachliches Mittel für gehörlose Menschen an, die sich frei für ihre Verwendung entscheiden. Es beschrieb sie als Teil ihrer kulturellen Identität, mit einer Grammatik und einem Wortschatz von vergleichbarer Komplexität wie bei Lautsprachen. Die Anerkennung galt landesweit. [2]
Dolmetschen und zweisprachige Bildung
Der Rechtsberater des Präsidenten, Antoliano Peralta, erläuterte die staatliche Verantwortung für Forschung, Unterricht und Verbreitung sowie für Gebärdensprach- und Taubblinddolmetschende beim Zugang zu Dienstleistungen. Das Gesetz forderte außerdem zweisprachige, bikulturelle Bildung mit Gebärdensprache und Spanisch. Es behandelte die Kommunikation in öffentlichen Sendungen und Mitteilungen nationaler und lokaler Behörden. [1][2]
Gehörlosenorganisation entwickelt Lernmaterial mit
In seinem Jahresbericht 2023 dokumentierte der nationale Behindertenrat CONADIS die Veröffentlichung eines gedruckten offiziellen Wörterbuchs der dominikanischen Gebärdensprache mit mehr als 2.500 Wörtern. ANSORDO und das Bildungsministerium entwickelten das Projekt gemeinsam mit dem Rat. So floss das Wissen der Gehörlosengemeinschaft in ein öffentlich zugängliches Lernmittel ein. [3]