Gleicher Zugang bei kurzen Besuchen
Der Rat nannte ermäßigte Eintrittspreise, bevorzugten Zugang, Unterstützung und reservierte Parkplätze als Beispiele. Eine zweite Richtlinie bezog rechtmäßig in EU-Staaten lebende Menschen ohne EU-Staatsangehörigkeit ein. Nationale Behörden sollen die Ausweise ausstellen; der Behindertenausweis ist sowohl in physischer als auch in digitaler Form vorgesehen. [1]
EDF fordert zügiges Handeln
Yannis Vardakastanis, Präsident des Europäischen Behindertenforums, begrüßte die Einigung und forderte die Staaten auf, die Ausweise rasch auszugeben und anzuerkennen. Das EDF verlangte zweckgebundene Mittel, weniger Ausnahmen und nationale Maßnahmen über die Mindestanforderungen hinaus. Der Ausweis sollte auch vorübergehenden Zugang zu behinderungsbezogener Unterstützung bei grenzüberschreitenden Umzügen erleichtern. [2]
Nationale Gesetze und praktische Abläufe stehen noch aus
In einer Mitteilung vom 4. Juni 2026 nannte das EDF zwei Fristen: nationale Gesetze bis 5. Juni 2027 und funktionsfähige, anerkannte Ausweise bis 5. Juni 2028. Dem Verband war damals kein Mitgliedstaat bekannt, der einen Gesetzentwurf veröffentlicht hatte. Im Mittelpunkt standen damit nationale Entscheidungen und Ausgabesysteme, die aus der EU-Vereinbarung nutzbare Ausweise machen sollen. [3]