Die Person bestimmt ihr Lebensprojekt

Artikel 18 macht den Menschen mit Behinderungen zum Träger des Lebensprojekts. Er kann es beantragen, seine Inhalte mitbestimmen und Änderungen anstoßen. Der Plan benennt Dienste, Mittel, Leistungen und angemessene Vorkehrungen. Außerdem verlangt er eine dauerhafte Kontinuität der Unterstützung unter Wahrung der Selbstbestimmung. [2]

Anffas betont die Wahlfreiheit

In einer Mitteilung vom 19. Juli 2024 verknüpfte Anffas die Reform mit seiner Arbeit zu Unabhängigkeit, persönlicher Entwicklung und Selbstbestimmung. Der Verband betonte, Menschen mit Behinderungen müssten ihre Lebensprojekte selbst gestalten und über ihre Zukunft entscheiden können. Seine Zeitschrift richtete sich an Fachkräfte, Pädagogen, Menschen mit Behinderungen und Familien, die solche Entscheidungen ermöglichen.

Dienste stehen vor praktischen Veränderungen

Anffas startete am 9. Oktober 2024 den Bereich zur Umgestaltung von Diensten seines Projekts Tuttinclusi. Er untersuchte, wie Wohn- und Tagesangebote inklusiver werden können. Eine im Dezember gestartete weitere Phase sah Gespräche mit 54 behinderten Nutzern sowie Gesprächsgruppen mit Angehörigen vor. Ihre Erfahrungen sollten in die Entwicklung von Diensten und die Verbesserung der Lebensqualität einfließen.