Unterschiedliche Fristen für neue und bestehende Gebäude

Neubauten mussten die Anforderungen ab Juli 2023 erfüllen. Bestehende öffentlich zugängliche Orte erhielten dafür Zeit bis zum 1. Januar 2032. Bestehende Mehrfamilienhäuser waren von der Nachrüstungspflicht ausgenommen. Das Gesetz erlaubte zudem begründete Ausnahmen und alternative Lösungen mit gleichwertiger Barrierefreiheit. [1][2]

Hahn fordert Unternehmen zum Beginn der Anpassungen auf

Bei einer Pressekonferenz im August drängte Familienminister Max Hahn Unternehmen und Gemeinden zu raschem Handeln. Die angekündigte Förderung deckte die Hälfte der förderfähigen Anpassungskosten, höchstens 24.000 Euro ohne Mehrwertsteuer. Menschen, deren besondere Zugangsbedürfnisse weiterhin unerfüllt blieben, konnten angemessene Vorkehrungen beantragen. Anträge waren über den staatlichen Onlinedienst möglich. [1]

Info-Handicap verlangt Zugang im Alltag

In seinen Vorschlägen für die neue Regierung 2023 begrüßte Info-Handicap das Gesetz und die Zuschüsse. Der nationale Behindertenrat verwies zugleich auf verbleibende Hindernisse in Geschäften, Freizeiteinrichtungen und Kommunikation. Er verlangte eine stärkere Umsetzung, mehr Mittel für Barrierefreiheit und kürzere Verwaltungsverfahren, damit die Veränderungen im Alltag ankommen.