Astri Aas-Hansen
Astri Aas-Hansen
Mission of Norway to the EU · Wikimedia Commons · Zuschnitt: CaroFraTyskland · CC BY 4.0

Die Reform stärkt den innerstaatlichen Rechtsrahmen

Justizministerin Astri Aas-Hansen kündigte das Inkrafttreten am 19. Dezember 2025 nach der parlamentarischen Zustimmung an. Norwegen war bereits völkerrechtlich an die Konvention gebunden. Die rechtliche Analyse zum Gesetz unterschied diese bestehenden Verpflichtungen von den zusätzlichen Wirkungen der Aufnahme und des Vorrangs im innerstaatlichen Recht. [1][2]

Auch Passregeln wurden geändert

Die Regierung kündigte zum selben Datum Änderungen des Pass- und Personalausweisrechts an. Sie schränkten Ablehnungsgründe im Zusammenhang mit dem Entzug rechtlicher Handlungsfähigkeit ein. Außerdem entfiel die besondere Möglichkeit, einen Pass wegen einer intellektuellen Behinderung zu verweigern oder einzuziehen. Die Änderungen betrafen damit praktische Fragen der Bewegungsfreiheit. [1]

Behindertenorganisationen hatten die Aufnahme gefordert

SAFO begrüßte den Gesetzentwurf im August 2025 und verwies auf seinen langen Einsatz dafür, der Konvention den gleichen Rang wie anderen aufgenommenen Menschenrechtsverträgen zu geben. Der Bericht dokumentierte damit den Beitrag organisierter Interessenvertretung vor dem Inkrafttreten. [1]