Anspruch für Kinder und Erwachsene

Artikel 31 legte Voraussetzungen zur Staatsangehörigkeit, zum Wohnsitz und zur Behinderung fest. Er erfasste dauerhafte Behinderungen oder chronische Krankheiten, die Pflege oder Unterstützung erfordern; Einzelheiten der Begutachtung sollten Verordnungen regeln. Artikel 32 erlaubte den Bezug neben anderen Leistungen und Pensionen. Ausgenommen waren Kinder- und Altersleistungen: Hier sollte jeweils der höhere Betrag ausgezahlt werden. [1]

Zusatzkosten einer Behinderung im Blick

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO erläuterte, dass die Grundleistung unabhängig von Erwerbsstatus oder Einkommen gestaltet war. Majed Al-Farsi aus dem technischen Tawazun-Team der Regierung erklärte, sie solle Familien helfen, „die mit Behinderung verbundenen zusätzlichen Kosten zu decken“, und Betreuungspersonen teilweise für Zeiten außerhalb bezahlter Arbeit entschädigen. [2]

Ein neuer Fonds übernimmt die Verwaltung

Der Sozialschutzfonds kündigte den Beginn der Auszahlung für Januar 2024 an. Durch die Reform übernahm eine Institution die Verwaltung sowohl der Sozialhilfezahlungen als auch der Sozialversicherung. Die ILO beschrieb außerdem einen Verwaltungsrat mit Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Regierungsvertretern, die damit an der Aufsicht über das System beteiligt wurden. [3][2]