Barrierefreiheit umfasst auch Information
Der Begriff der Barrierefreiheit reicht im Gesetz über Gebäude hinaus und umfasst Verkehr, Information, Kommunikation und Technik. Es behandelt auch Anpassungen an individuelle Bedürfnisse. Das Ministerium für Personalentwicklung und soziale Entwicklung veröffentlichte eine englische Erläuterung, unter anderem zu Zugangsregelungen bei Ermittlungen und Gerichtsverfahren. [1][2]
Rechtliche Handlungsfähigkeit bleibt eingeschränkt
Der Text unterstützt die Beteiligung an der Regelung eigener Angelegenheiten. Die Bestimmung zur rechtlichen Handlungsfähigkeit Erwachsener behält allerdings eine Ausnahme im Zusammenhang mit Behinderung und den einschlägigen Vorschriften bei. Behinderungsbedingte Einschränkungen bei Entscheidungen wurden damit nicht vollständig beseitigt. [1][2]
Ein Verband macht den Gesetzestext zugänglich
Der saudische Verband Swaed veröffentlichte eine arabische Broschüre mit den Kapiteln und Artikeln des Gesetzes. [1]