Menschen aus dem persönlichen Umfeld

Die geplanten Gruppen sollten mindestens fünf Personen umfassen, etwa Assistenten, Angehörige oder Freunde. Sie sollten den eigenen Willen und die Wünsche der betreffenden Person unterstützen. Der Jahresbericht 2025 des Instituts beschrieb einen ersten Lernkreis, der am 26. November mit Mitgliedern der Selbstvertretungsorganisation Inre Ringen Stockholm begonnen hatte. [1][2]

Wer hat die Entscheidungsmacht?

Projektjuristin Mari Siilsalu erläuterte den Unterschied zwischen stellvertretenden Entscheidungen und der Befähigung einer Person, selbst zu entscheiden. Forscher Niklas Altermark beschrieb, wie Annahmen von Beschäftigten in Wohngruppen Selbstbestimmung verhindern können. Die Teilnehmenden erörterten, wie ausländische Methoden zum schwedischen Sozialsystem passen könnten, ohne der betreffenden Person Kontrolle zu entziehen. [1]

Finanzierte Erprobung neuer Methoden

Der schwedische Erbschaftsfonds bewilligte 5.696.300 Kronen für ein dreijähriges Programm. Die Beschreibung umfasst Lernkreise, gegenseitige Unterstützung und praktische Entscheidungsunterstützung für Erwachsene und ältere Menschen mit Behinderungen. Die Methoden wurden entwickelt und erprobt; langfristig sollten die Erfahrungen auch bestehende Systeme rechtlicher Vertretung beeinflussen. [3][2]