Privatsphäre und freie Meinungsäußerung im Mittelpunkt
Das Urteil betraf die Paragrafen 14 und 16 des Sexualstrafgesetzes. Das Gericht stellte Verletzungen der Freiheit, der freien Meinungsäußerung und der persönlichen Privatsphäre fest. Nach Angaben des Human Dignity Trust hatten die Regierungsanwälte eingeräumt, dass die Beschränkungen diese Rechte verletzten und in einer demokratischen Gesellschaft nicht zu rechtfertigen waren. [2]
Menschenrechtsorganisationen würdigen jahrelange juristische Arbeit
Téa Braun, Geschäftsführerin des Human Dignity Trust, gratulierte dem Kläger und den Anwälten, die den Fall fast fünf Jahre verfolgt hatten. Cristian González Cabrera von Human Rights Watch stellte das Urteil in den Zusammenhang der Arbeit örtlicher und regionaler zivilgesellschaftlicher Gruppen, darunter die Eastern Caribbean Alliance for Diversity and Equality.
UNAIDS verbindet Menschenrechte mit öffentlicher Gesundheit
UNAIDS-Exekutivdirektorin Winnie Byanyima bezeichnete die Entscheidung als „einen Erfolg für die öffentliche Gesundheit ebenso wie für die Menschenrechte“. Die Organisation erklärte, der Wegfall strafrechtlicher Sanktionen könne Stigmatisierung und Diskriminierung abbauen, die den Zugang zu HIV-Angeboten erschwerten. Sie würdigte die Gemeinschaften vor Ort in Dominica als treibende Kraft der Bewegung für gleiche Rechte.