Höhere Löhne und mehr Urlaub

Am 10. Juni teilte NPA miðstöðin ergänzend mit, dass die Assistenzkräfte am 31. Mai nach dem neuen Vertrag bezahlt worden seien. Die Löhne stiegen in allen Gehaltsstufen der Assistenzkräfte um 5,9 Prozent. Zusätzliche Urlaubsansprüche wurden ab 1. Mai 2024 für das folgende Jahr erworben; sie galten noch nicht für den Urlaub in jenem Sommer.

Nachzahlungen hingen von kommunalen Sätzen ab

Die Vereinbarung galt rückwirkend ab 1. Februar 2024. Nach Angaben des Zentrums sollten die rückwirkenden Erhöhungen ausgezahlt werden, sobald die meisten Gemeinden ihre Finanzierungssätze entsprechend angepasst hätten. Die tatsächliche Auszahlung der ausgehandelten Verbesserungen war damit an die öffentliche Finanzierung der Assistenz gebunden. [1][2]

Eine Genossenschaft im Eigentum von Menschen mit Behinderungen

NPA miðstöðin beschreibt sich als Genossenschaft im Eigentum von Menschen mit Behinderungen. Sie hilft Mitgliedern bei Personalsuche, Dienstplänen, Lohnverrechnung und Peer-Beratung. Hinzu kommen Unterstützung bei Anträgen und Gesprächen mit Gemeinden über den Assistenzbedarf. Auch Kollektivvertragsverhandlungen gehören dazu. Die Vereinbarung betraf somit die Arbeitsbedingungen der Assistenzkräfte und die Organisation einer Unterstützung, die von den nutzenden Personen gesteuert wird.