Rechte und Beteiligung im Verfassungstext

Der neue Artikel hält fest, dass Menschen mit Behinderungen ihre Verfassungsrechte unter Bedingungen tatsächlicher und wirksamer Freiheit und Gleichheit ausüben. Öffentliche Stellen sollen außerdem die Beteiligung ihrer Interessenvertretungen fördern. Die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern mit Behinderungen werden ausdrücklich genannt. [1]

Langer Einsatz der Zivilgesellschaft

Die Präambel der Änderung erkennt die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft bei der Forderung nach Reformen an. In einem Beitrag von 2024 für die von CERMI veröffentlichte Fachzeitschrift zum Behindertenrecht zeichnete die Forscherin Beatriz de Miguel Vijandi den langen politischen Prozess und die Forderungen der Behindertenbewegung nach. Ihre Analyse beschreibt sprachliche Änderungen und die Entwicklung zu einem Verfassungsansatz, der Rechte in den Mittelpunkt stellt. [1]

Veröffentlichung schließt das Verfahren ab

Die parlamentarische Dokumentation hält den Ablauf der Reform fest und verweist auf den endgültigen Amtsblatttext. Die Änderung trägt das Datum 15. Februar und trat zwei Tage später mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. [3][1]