Verfassungsrechte setzen sich gegen Strafbestimmungen durch
Der Fall betraf die Paragrafen 12 und 15 des Sexualstrafgesetzes von 1995. Das Gericht befand, dass die Beschränkungen mit verfassungsrechtlichen Garantien kollidierten, darunter Freiheit, freie Meinungsäußerung, Privatsphäre und Schutz vor Geschlechtsdiskriminierung. UNAIDS begrüßte die Entscheidung als Veränderung, die den Zugang zu Justiz und Gesundheit verbessern könne. [1]
Gesundheitsfachkräfte erleben die Folgen der Angst
In einem anschließenden UNAIDS-Interview schilderte David, dass Menschen Anrufe oder Behandlungen vermieden, weil sie Bloßstellung und Stigmatisierung fürchteten. Alexandrina Wong, Geschäftsführerin von Women against Rape, verband ein feindseliges Umfeld in Gesundheitseinrichtungen mit Hürden bei HIV-Tests und Nachsorge. Ihre Organisation bot Beratung und psychosoziale Unterstützung für Menschen, die Gewalt und Ausgrenzung erlebten. [2]
Die Arbeit vor Ort geht nach dem Urteil weiter
ECADE-Leitung Kenita Placide verband den Rechtsstreit mit einer Organisierung, die 2015 begonnen hatte. Wong sagte: „Wir haben jetzt Sicherheit durch das Gesetz“. Sie forderte außerdem Familien und Kirchen auf, Menschen unabhängig von sexueller Orientierung oder sozialem Hintergrund als gleichwertig anzuerkennen. [3]