Verständigung und Behandlungsbedarf zählen
Die Richtlinie umfasst Unterstützung bei der Verständigung, belastenden Behandlungssituationen und der Einbindung in ein therapeutisches Konzept. Begleiten können nahe Angehörige oder andere Personen mit einer gleichwertigen persönlichen Bindung. Das Krankenhaus bescheinigt die medizinische Notwendigkeit für die Krankenkasse der Begleitperson und kann deren Anwesenheit für den Arbeitgeber bestätigen. [2][4]
Patientenvertretung gestaltete die Kriterien mit
Die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke, DGM, berichtete, dass ihre Leiterin des Sozialreferats Antje Faatz sieben Monate in der Richtliniengruppe mitarbeitete. Sie brachte Erfahrungen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen ein. Die veröffentlichten Kriterien umfassen Beeinträchtigungen von Bewegung, Atmung, Essen und Schlucken sowie Verständigung und weitere Unterstützungsbedarfe. [2]
DGM benennt eine verbleibende Lücke
Die Leistung war an Voraussetzungen gebunden, darunter der Bezug von Eingliederungshilfe durch die behandelte Person. Im Dezember 2022 begrüßte die DGM die Änderung, verlangte aber eine Ausweitung auf behinderte Menschen, die eine Begleitung benötigen, ohne Anspruch auf diese Hilfe zu haben. Damit erfasste die neue Regelung nicht alle Menschen mit Unterstützungsbedarf im Krankenhaus. [3]