Eine Kampagne für zugängliche Wahlen

LUPD startete seine Kampagne „Mein Recht“ für die Wahlen im Mai 2025 erneut. Die unmittelbaren Forderungen waren konkret: Räume im Erdgeschoss als Wahllokale nutzen und vorhandene Aufzüge in Betrieb nehmen. Die Organisation hatte diese Anliegen schon bei früheren Wahlen vorgebracht; ein Versuch mit Zelten in Innenhöfen war erfolglos geblieben. Vor der Wahl 2025 wandten sich die Aktiven an die zuständigen Ministerien und arbeiteten mit zivilgesellschaftlichen Bündnissen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen zusammen. Die Kampagne verstand Wählerinnen und Wähler als Menschen, die öffentliche Entscheidungen beeinflussen und ihre Rechte einfordern können. [2]

Beobachtung und Erfahrungen der Wählenden

Die Zusammenfassung der Kampagne nennt 103 akkreditierte Beobachterinnen und Beobachter, die 261 ausgewählte Wahlzentren in 171 Städten und Gemeinden besuchten. Diese Zentren umfassten insgesamt 2.231 Abstimmungsräume. Freiwillige wurden geschult und erfassten mit einem Formular die Zugänglichkeit der Gebäude, Verstöße gegenüber Wählenden und Interviews mit Menschen mit Behinderungen. Diese Zahlen beschreiben die Beobachtungsarbeit der Kampagne; sie sind keine landesweite Bewertung der Barrierefreiheit. Die Methode lieferte der Organisation dokumentierte Probleme für Gespräche mit Behörden und hielt zugleich die Erfahrungen der unmittelbar Betroffenen fest. [2]

Wahlunterstützung umfasst mehrere Aufgaben

UNDP verankert inklusive Beteiligung in seinem umfassenderen Projekt zur Unterstützung von Wahlen und Parlament im Libanon, das den Zeitraum 2024–2027 abdeckt. Das Projekt beschreibt Unterstützung für Wahlverwaltung, Beobachtung, Reformen und Parlamentsarbeit. Zu seinen erklärten Zielen gehört die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Wählende, Kandidierende und Entscheidungsträger. Für die Kommunalwahlen 2025 berichtet UNDP über Schulungsmaterial für Wahlpersonal, Informationen für Wählende und Auswertungen nach der Wahl. Diese institutionelle Arbeit bildet den Rahmen für die Prüfung durch die Behindertenorganisation. Die Verantwortung für die Durchführung der Wahlen bleibt bei den zuständigen staatlichen Stellen. [3]

Zugang muss die freie Wahl schützen

Der Bericht empfahl unter anderem eine bessere Abstimmung bei zugänglichen Abstimmungsräumen im Erdgeschoss, Schulungen für Wahlpersonal und Wahlkabinen, die das Wahlgeheimnis wahren. Auch der Veröffentlichungshinweis von UNDP nennt fehlende Unterstützungsmaßnahmen und Diskriminierung als fortbestehende Hindernisse. Diese Befunde zeigen, weshalb ein zugänglicher Eingang allein noch keine selbstständige und würdevolle Stimmabgabe belegt. Registrierung, Verhalten des Personals und Wahlgeheimnis gehören zusammen. Der LUPD-Bericht dokumentiert die Wahlerfahrung von 2025 und schlägt Verbesserungen vor. Er belegt nicht, dass diese seither überall umgesetzt wurden. [2][1]