Versorgung näher am Alltag
Das Gesetz gab der Versorgung durch Primärdienste und allgemeine Krankenhäuser Vorrang. Bestehende psychiatrische Krankenhäuser sollten in ambulante Zentren oder allgemeine Krankenhäuser umgewandelt werden; weitere ausschließlich psychiatrische Krankenhäuser durften nicht gebaut werden. Stationäre Aufnahme wurde als freiwilliges letztes Mittel gefasst, das nicht zur Lösung von Wohnungs- oder Familienproblemen dienen sollte. [1]
Interessenvertretung fordert Wahlfreiheit und Unterstützung
Vor der Verabschiedung forderte Human Rights Watch in einer Eingabe vom Februar 2022 an den UN-Behindertenrechtsausschuss Schutz vor Behandlung ohne Zustimmung und freiwillige gemeindenahe Dienste. Die Organisation verlangte außerdem die Beteiligung von Behindertenorganisationen. Der beschlossene Text behielt eine eng begrenzte Notfallregel bei, wenn sofortige Behandlung erforderlich war und keine Zustimmung ausgedrückt werden konnte. [1]
Umsetzung blieb umstritten
Im Juli 2023 würdigte Human Rights Watch die neuen Schutzbestimmungen, berichtete aber, dass Tausende Menschen mit psychosozialen Behinderungen oder problematischem Drogenkonsum weiterhin dauerhaft in Einrichtungen lebten. Die Organisation verlangte die vollständige Umsetzung, damit Bewohner Unterstützung zum Leben in ihrer Gemeinschaft erhielten. Gesetzliche Anerkennung und tatsächlicher Zugang zu gemeindenahen Diensten waren damit getrennte Entwicklungen.