Nationale Verfahrensordnung und einzelstaatliche Regeln

Die Organisation unterschied zwischen der verfahrensrechtlichen Funktion des nationalen Gesetzbuchs und den Regeln der Bundesstaaten für Verträge, Testamente und Vollmachten. Carlos Ríos Espinosa, stellvertretender Direktor für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, forderte rasche Schritte. Das Bündnis verlangte Unterstützung, die Willen und Wünsche einer Person respektiert, anstatt deren Entscheidungen zu ersetzen. [1]

Der UN-Ausschuss sieht weiter Einschränkungen

In einem am 31. März 2026 veröffentlichten Bericht stellte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen fest, dass die rechtliche Handlungsfähigkeit noch nicht vollständig anerkannt werde. Trotz der Reform von 2023 behielten mehrere Bundesstaaten einschränkende Vorschriften bei. Der Ausschuss verband den Entzug der Handlungsfähigkeit auch mit Unterbringung in Einrichtungen und fehlender Unterstützung im Gemeinwesen.

Mexiko verweist auf Urteile und Reformen

In einer im März 2026 eingegangenen Stellungnahme verwies Mexiko auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und Reformen zur unterstützten Entscheidungsfindung in Mexiko-Stadt. Zugleich räumte der Staat ein, dass andere Bundesstaaten in unterschiedlichem Umfang weiterhin unvereinbare Vorschriften anwendeten. Die nationale Reform hatte damit noch nicht alle Einschränkungen im Recht der Bundesstaaten beseitigt. [3]