Paare können gemeinsam einen Antrag stellen

Der vom Justizministerium veröffentlichte Text umfasst sowohl die Adoption des Kindes der anderen Person als auch die gemeinsame Adoption. Dafür gelten die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs. Adoptionsanträge unterliegen weiterhin dessen Voraussetzungen. [1]

Das Ministerium erläutert die Gesetzgebung

Eine Mitteilung des Ministeriums vom 23. Mai 2023 bezog die Änderung von Artikel 20 ausdrücklich auf die Adoption von Kindern ohne biologische Verwandtschaft zu einem der Ehepartner. Sie beschrieb auch begleitende Änderungen zum Volljährigkeitsalter und zum Inkrafttreten. [2]

Menschenrechtsorganisation dokumentiert die Erweiterung

Amnesty International verzeichnete in seinem Taiwan-Bericht für 2023 die Erweiterung der gemeinsamen Adoption sowie Änderungen bei grenzüberschreitenden gleichgeschlechtlichen Ehen. Es handelte sich um verschiedene Reformen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Für Familien schloss die Adoptionsänderung eine konkrete Lücke, die seit der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen 2019 bestanden hatte. [2]