Fragen zum Aussehen verdrängten die Berufserfahrung

Frau F. hatte bereits als Kindergartenassistentin gearbeitet und wollte sich für eine weiterführende Tätigkeit qualifizieren. Im Gespräch wurde sie stattdessen wiederholt gefragt, ob sie ihr Kopftuch abnehmen oder anders tragen würde. Die Gerichte erkannten eine Diskriminierung aufgrund der Religion und des Geschlechts im Bewerbungsverfahren an. [1][3]

Beratung und rechtliche Unterstützung ermöglichten die Klage

Zunächst unterstützte die Gleichbehandlungsanwaltschaft ihre Beschwerde. Die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus sowie der Klagsverband halfen ihr anschließend beim Gerichtsverfahren. Der Fall betraf bereits den Zugang zur Ausbildung und damit den Diskriminierungsschutz in der Auswahlphase. Der zugesprochene Betrag entschädigte die erlittene persönliche Beeinträchtigung. [3]

Die Bewerberin sprach über Mut und Unterstützung

In einem eine Woche später veröffentlichten Interview sagte Frau F.: „Man braucht auf jeden Fall viel Geduld.“ Sie beschrieb die Ermutigung durch ihre Schwester und die Unterstützung ihrer Familie sowie der Beratungsstellen. Sabine Wagner-Steinrigl von der Gleichbehandlungsanwaltschaft hoffte, der Erfolg werde weitere Frauen ermutigen, sich gegen Diskriminierung bei Bewerbungen und Ausbildungen zu wehren. [2]