Zwei zusätzliche grundlegende Bedürfnisse
Die Reform ergänzte zwei Kategorien grundlegender Bedürfnisse: Unterstützung zur Vermeidung schwerer Schäden im Zusammenhang mit einer psychischen Beeinträchtigung sowie fortlaufende Unterstützung wegen eines medizinischen Zustands. Für beide gelten bestimmte Voraussetzungen. Nach den aktuellen Informationen von Försäkringskassan betrifft die erste Kategorie die Gefahr von Verletzungen der Person oder anderer Menschen sowie von Sachschäden. Bei der medizinischen Kategorie muss durchgehend an mehr als zwölf Stunden des Tages Unterstützung nötig sein, verbunden mit Lebensgefahr oder einer unmittelbar drohenden schweren Gefahr für die körperliche Gesundheit. [3]
Kinder und der Elternabzug
Mit den Änderungen von 2023 wurde auch ein pauschaler, altersabhängiger Abzug eingeführt. Er soll den Unterstützungsanteil abbilden, den Eltern gewöhnlich übernehmen. Die Regierung nannte einheitlichere Bewertungen als einen Grund für die Änderung. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Abzug halbiert. In der aktuellen Tabelle werden bei Sieben- bis Elfjährigen beispielsweise täglich 30 Minuten für grundlegende und weitere 30 Minuten für sonstige persönliche Bedürfnisse abgezogen. Bestimmte Bedarfe, darunter Atemunterstützung und Sondenernährung, sind ausgenommen. [1][4][2]
Was die behördliche Prüfung ergab
Die schwedische Sozialversicherungsinspektion ISF berichtete im Januar 2025, dass nach den Änderungen von 2023 mehr Menschen Assistenzleistungen bewilligt bekommen hatten, jedoch weniger als erwartet. Sie stellte außerdem fest, dass der pauschale Abzug für Kinder unverhältnismäßig hoch ausfallen konnte, wenn Teile ihres Bedarfs ausgenommen waren oder nicht alle Kategorien grundlegender Bedürfnisse betrafen. Die Untersuchung bezog sich auf die Reform von 2023. Sie war keine abgeschlossene Bewertung der gesonderten Halbierung, die im selben Januar eingeführt wurde. [3]
Die Perspektive von Menschen mit Assistenzbedarf
Riksföreningen JAG setzt sich gegen den Ausschluss von Menschen mit intellektuellen Behinderungen ein. Der Verband bezeichnet die Änderungen von 2023 als lange erwartet und kritisiert zugleich enge Auslegungen durch Försäkringskassan und Gemeinden. Seine Reforminformationen erläutern, warum qualifizierte motivierende und anleitende Unterstützung wichtig sein kann: Eine Person kann eine Tätigkeit körperlich ausführen, benötigt aber Hilfe, um damit zu beginnen oder die Abfolge zu verstehen. JAGs Kritik ist die Bewertung einer Interessenvertretung; daneben stehen die gesonderten Feststellungen der Aufsichtsbehörde.
Für Familien mit einer früheren Bewilligung führt der kleinere Elternabzug nicht automatisch zu einer neuen Entscheidung. Die im April 2026 aktualisierten Informationen von Försäkringskassan verlangen einen neuen Antrag. Dieser löst eine vollständige Neubewertung mit dem aktuellen Abzug aus. Die Änderung beeinflusst somit die Berechnung; über den Anspruch entscheidet weiterhin die individuelle Prüfung.