Institutionelle Fremdbestimmung erkennen

Die Leitlinien nennen Merkmale institutioneller Unterbringung wie vorgeschriebene Abläufe, verpflichtend gemeinsam genutzte Assistenz und geringen Einfluss auf die Auswahl der Unterstützungspersonen. Das European Network on Independent Living (ENIL) erläutert in seiner Handreichung vom Oktober 2023, dass solche Einschränkungen auch nach einem Umzug in kleinere Wohngruppen bestehen bleiben können. ENIL erklärt zudem den Stellenwert des Dokuments: Es ist eine maßgebliche Auslegung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und schafft keine zusätzlichen völkervertraglichen Rechte. [1]

Assistenz soll beim Auszug bereitstehen

Absatz 27 sieht vor, Menschen bereits vor dem Verlassen einer Einrichtung Zugang zu persönlicher Assistenz zu vermitteln. Die Unterstützung soll unmittelbar beim Auszug verfügbar sein. Die Person soll wählen können, wie viel sie selbst organisiert, einschließlich der Entscheidung, Assistenzpersonen zu beschäftigen oder einen Anbieter zu beauftragen. Wer Unterstützung bei Entscheidungen braucht, soll deshalb nicht ausgeschlossen werden. Die Leitlinien trennen außerdem den Zugang zu Wohnraum von der verpflichtenden Annahme bestimmter Behandlungen oder Unterstützungsleistungen. [1]

Ein Budget für Entscheidungen im Alltag

ENIL beschreibt in seinen Informationen zur persönlichen Assistenz, welche Finanzierung diese Kontrolle praktisch ermöglicht. Die Mittel sollen individuellen Bedarf und örtliche Löhne berücksichtigen. Neben Assistenzlöhnen sollen auch Arbeitgeberbeiträge, Verwaltung und Peer-Unterstützung abgedeckt sein. Menschen mit Behinderungen sollen Assistenzpersonen auswählen, einarbeiten und anleiten können, auf Wunsch mit Unterstützung. Auch unterstützte Entscheidungsfindung kann Kontrolle ermöglichen. Für einen Übergangsplan bedeutet das, neben den direkten Assistenzstunden zu berücksichtigen, wer die Organisation übernimmt und wie diese Arbeit bezahlt wird. [4]

Erfahrungen mit der Umsetzung sichtbar machen

Die 2025 veröffentlichte Independent Living Survey 2024 von ENIL untersuchte persönliche Assistenz gemeinsam mit Wohnen, Verkehr, Bildung und weiteren Voraussetzungen für Teilhabe. Menschen mit Behinderungen und Organisationen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung bewerteten ihre Erfahrungen. Keines der untersuchten Länder erreichte die Gesamtkategorie eines vollständig gewährleisteten Rechts. ENIL beschreibt die Erhebung als Sammlung von Wahrnehmungen, nicht als repräsentative statistische Studie. Das begrenzt Ländervergleiche. Für Übergänge aus Einrichtungen zeigt sie dennoch einen praktischen Zusammenhang: Assistenz muss mit zugänglichem Wohnraum, nutzbarem Verkehr und Möglichkeiten zur Teilnahme am Leben vor Ort zusammenwirken. [5]