Organisationen von Menschen mit Behinderungen am Entscheidungstisch

Die Erklärung sieht Selbstvertretungsorganisationen bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Maßnahmen vor. Sie fordert wirksame Beteiligung, sichere Bedingungen für die Zivilgesellschaft sowie bessere Ressourcen und Partnerschaften für diese Organisationen. In der Abschlusserklärung des Gipfels betonte IDA-Präsident Nawaf Kabbara, wie wichtig die Mitwirkung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen dort ist, wo Finanzierungsentscheidungen getroffen werden. Es geht dabei um Einfluss auf Prioritäten und Mittel und um die Fortsetzung der Beteiligung über die Teilnahme an einer internationalen Veranstaltung hinaus. [2][1]

15 Prozent der Programme, keine Budgetquote

Die technische Erläuterung vom Dezember 2025 verdeutlicht die Bedeutung des Ziels. Gezählt werden Programme nach dem Begriff der Aktivität aus der internationalen Berichterstattung zur Entwicklungszusammenarbeit. Die Vorgabe verlangt nicht, 15 Prozent der Ausgaben für Behinderung vorzusehen. Das Ziel wird aus Sicht des Empfängerlandes über alle Geber hinweg bewertet und nicht als eigener Schwellenwert für das Portfolio jedes einzelnen Gebers. Programme können zählen, wenn die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein wesentliches Ziel oder das Hauptziel ist. Diese Unterschiede sind wichtig, wenn eine öffentliche Zusage mit später gemeldeten Zahlen verglichen wird. [3]

Ein Versprechen über das Zahlenziel hinaus

Die Erklärung fordert ihre Unterstützer außerdem auf, auf Inklusion und Barrierefreiheit in allen internationalen Entwicklungsprogrammen hinzuarbeiten. Die technische Erläuterung behandelt dieses umfassendere Anliegen gesondert und hält fest, dass die Erklärung dafür keinen eigenen Kontrollmechanismus vorsieht. Inklusion in der humanitären Hilfe wird durch eigene Zusagen behandelt; die 15-Prozent-Berechnung umfasst humanitäre Maßnahmen nicht. Die Erklärung verbindet somit unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Formen der Nachverfolgung. Würden alle Programme mit Behinderungsbezug und humanitären Maßnahmen gleichgesetzt, wäre nicht mehr erkennbar, was die Vereinbarung von ihren Unterstützern tatsächlich verlangt. [2][3]

Von der Zusage zu nationalen Entscheidungen

Die technische Erläuterung dokumentiert, dass im September 2025 eine gemeinsame Beratungsstelle ihre Arbeit aufnahm. Sie bündelt Fachwissen von GIZ, UNICEF und dem UN Global Disability Fund. IDA leitet die Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen und den Ausbau ihrer Fähigkeiten. Die Beratungsstelle soll die Umsetzung und nationale Kapazitäten unterstützen. Gesondert fordert die Erklärung bessere Daten zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen und eine bessere Berichterstattung. Das sind Vorkehrungen zur Verfolgung des Ziels, keine Belege für dessen Erreichung. Für die Selbstvertretung wird sich die Wirkung daran zeigen, ob sie auch zwischen Gipfeln an der Auswahl, Bewertung und Überarbeitung von Programmen beteiligt bleibt. [3][2]