Zwei Formen für zwei Kartenarten

Bank Austria erklärte, das Design in ihrem Debit- und Kreditkartenangebot einzuführen. Die österreichische Ankündigung betraf diese beiden Arten, während das umfassendere Mastercard-System auch Prepaidkarten einschließt. Die Form kennzeichnet die Kartenkategorie. Sie liest weder Kontostand noch Transaktion vor. Kundinnen und Kunden können die Produkte ertasten, doch die Kerbe macht für sich genommen weder eine Onlinebanking-Seite noch ein Zahlungsterminal im Geschäft zugänglich. Robert Zadrazil, Country Manager Österreich von UniCredit, erklärte, das Design solle bei den Debit- und Kreditkarten der Bank flächendeckend zum Standard werden.

Blinde Menschen wirkten am Design mit

Das Royal National Institute of Blind People beschreibt seine eigene Beteiligung an der Entwicklung des Mastercard-Systems. Laut RNIB erschwerte der Verzicht auf geprägte Kartenoberflächen blinden und sehbehinderten Menschen die Unterscheidung ihrer Karten. Fachleute der Organisation entwickelten gemeinsam mit Mastercard verschiedene Kerbenformen. Weitere Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern flossen in die Überarbeitung der Prototypen ein. Das belegt die Beteiligung an der Gestaltung. Es ist keine unabhängige Bewertung sämtlicher Kundendienste der Bank Austria oder der Einführung in Österreich.

Das Terminal bleibt eine weitere Aufgabe

Die gesonderten RNIB-Informationen zu barrierefreien Chip-und-PIN-Geräten erklären, warum die Kartenerkennung nur ein Teil des Bezahlens ist. Zugängliche Touchscreen-Terminals können den Betrag ansagen und die PIN-Eingabe mit akustischen Hinweisen unterstützen. Das Verkaufspersonal muss den entsprechenden Modus unter Umständen aktivieren. Die Bedienung unterscheidet sich je nach Gerät. Die RNIB-Anleitung beschreibt diese Funktionen im britischen Kontext. Sie macht eine weitere Barriere im Zahlungsvorgang sichtbar, ohne zu behaupten, dass jedes österreichische Geschäft bereits dieselben Geräte oder Hilfen anbietet. [3]

Ein umfassenderer gesetzlicher Termin

Die Karteneinführung lag vor dem Inkrafttreten des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes am 28. Juni 2025. Das Sozialministerium nennt Zahlungsterminals und Bankdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher als erfasste Bereiche. Es erläutert auch Übergangsregelungen und Ausnahmen. Eine bestimmte Kerbenform schreibt diese Erklärung nicht vor. Die Februarankündigung betraf eine konkrete Änderung an einem physischen Produkt. Der breitere Rechtsrahmen behandelt den Zugang zu Dienstleistungen und Technik. Eine Karte auszuwählen, den Zahlungsbetrag zu prüfen und selbstständig zu bezahlen sind dabei miteinander verbundene, aber unterschiedliche Aufgaben. [4]