Martin Kocher
Martin Kocher
BMF/Wenzel · Wikimedia Commons · Zuschnitt: M2k~dewiki · CC BY 2.0

Eine Einstufung konnte den Zugang verschließen

Die Reform setzte an einer Zugangshürde zu Arbeitsmarktleistungen an: Die Einstufung als arbeitsunfähig konnte junge Menschen mit Behinderungen von Angeboten des Arbeitsmarktservice, kurz AMS, ausschließen. Laut Parlamentsbericht ermöglicht die Änderung eine Vormerkung und die Teilnahme an Schulungs- oder Vermittlungsangeboten. Junge Menschen sollten mehr Zeit und Unterstützung erhalten, um berufliche Möglichkeiten zu entwickeln. Der Wegfall der verpflichtenden Begutachtung bedeutete weder, dass alle Teilnehmenden für jeden Beruf arbeitsfähig erklärt wurden, noch, dass sie sofort eine Beschäftigung aufnehmen mussten. Arbeitsminister Martin Kocher erklärte im Parlament, weitere Schritte zur Inklusion am Arbeitsmarkt seien weiterhin notwendig. [1][2]

Unterstützung und Wahlmöglichkeiten

Das Ministerium beschreibt ein Angebot unter Beteiligung von AMS, Sozialministeriumservice und Jugendcoaching, das Bildungs- und Berufsperspektiven individuell plant. Nach seinen Erläuterungen können junge Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zwischen AMS-Unterstützung und der Behindertenhilfe der Länder wählen; auch der Verbleib in einer bestehenden Tagesstruktur ist möglich. Eine Vormerkung führt nicht automatisch zu Arbeitslosengeld. Das Parlament verweist auf die weiterhin geltenden Versicherungs- und Anwartschaftsvoraussetzungen. Zugang zu Beratung oder Ausbildung und Anspruch auf eine bestimmte Geldleistung sind daher getrennte Fragen, auch wenn beides für die persönlichen Pläne wichtig sein kann. [2][1]

Die Ausnahmen haben Gewicht

Nach den Erläuterungen des Ministeriums gehören Menschen nicht zur Zielgruppe, wenn ihre maßgebliche PVA-Begutachtung vor dem 1. Jänner 2023 angeordnet wurde oder ihre Arbeitsunfähigkeit auf eigenen Antrag festgestellt wurde. Freiwillige Begutachtungen wurden nicht abgeschafft. Das ist enger gefasst als ein Verbot sämtlicher Arbeitsfähigkeitsuntersuchungen junger Menschen. Auch die Jahreszahlen sind relevant: Die Reform begann im Jänner 2024, die Ausnahme bezieht sich auf ein vor Jänner 2023 angeordnetes Gutachten. Werden diese Jahre verwechselt, verändert sich der beschriebene Personenkreis. [2][1]

Die Bedingungen der Behindertenbewegung

In seiner Stellungnahme vom 10. August 2023 begrüßte der Österreichische Behindertenrat den Abbau der Zugangshürde. Er verlangte zugleich zusätzliche Schulungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote. Außerdem kritisierte er mögliche Nachteile für Menschen mit bestehenden Gutachten sowie das Risiko, dass eine Ausbildung am 25. Geburtstag unterbrochen wird. Die Stellungnahme bezog sich auf den Entwurf vor dem endgültigen Nationalratsbeschluss. Sie erklärt, warum neben der Rechtsänderung die tatsächlich erreichbaren Lern- und Arbeitsmöglichkeiten zählen: Ein geöffneter Verwaltungsweg hilft erst dann, wenn passende Unterstützung zugänglich ist. [3][1]