Darstellungen sollen den Alltag widerspiegeln
Im Urteil, verfasst vom Obersten Richter Dhananjaya Y. Chandrachud, heißt es: „Visuelle Medien müssen ihre gelebten Erfahrungen widerspiegeln.“ Es fordert zutreffende Darstellungen und die Konsultation von Behindertenorganisationen. Der Rahmen behandelt abwertende Stereotype ebenso wie Darstellungen, nach denen behinderte Menschen außergewöhnliche Fähigkeiten besitzen müssten, um Respekt zu verdienen. [1]
Die Filmzulassung blieb bestehen
Malhotra hatte Sprache und Darstellungen von Behinderung im Film beanstandet. Sony Pictures argumentierte, die Botschaft betreffe die Stärken und Handlungsmöglichkeiten der Figuren. Das Gericht lehnte die beantragten Änderungen am Film und an der Zusammensetzung der Zulassungsgremien ab, sprach sich aber für die Konsultation einschlägiger Fachleute aus. [1]
Barrierefreiheit für das Kinopublikum
Bereits früher im selben Jahr hatte das Informationsministerium gesonderte Vorgaben zu Untertiteln und Audiodeskription im Kino erlassen. Diese legten gestaffelte Fristen für Filme und Kinos fest, verlangten die Konsultation von Behindertenorganisationen und sahen barrierefreie Angebote bei regulären Vorstellungen vor. Sie behandelten auch Personalschulungen und Beschwerden über fehlende Zugangshilfen. [2][3]