Klaus Widl
Klaus Widl
© Österreichischer Behindertenrat

Ein Programm für mehrere Politikbereiche

Der Plan bündelt 375 Maßnahmen in acht Kapiteln, unter anderem zu Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung und selbstbestimmtem Leben. Das Ministerium nennt knapp 300 politische Zielsetzungen und rund 150 Indikatoren. Diese Zahlen beschreiben den Umfang und die Beobachtungsstruktur des Programms. Sie zählen keine bereits erreichten Verbesserungen. Die Zusammenführung von Maßnahmen und Zielen macht erkennbar, welcher staatliche Bereich handeln soll. Spätere Umsetzungsberichte lassen sich dadurch mit den ursprünglichen Zusagen vergleichen. [1][2]

Wie die Finanzierung vorgesehen war

Das Finanzierungskapitel folgt dem Ressortprinzip: Die einzelnen Ministerien finanzieren Maßnahmen innerhalb ihrer Zuständigkeiten und der Bundesbudgetrahmen. Für Maßnahmen in ihrem eigenen Aufgabenbereich sind die Länder finanziell verantwortlich. Das Dokument hält auch Forderungen nach gesicherter Finanzierung fest, darunter nach einem möglichen Inklusionsfonds. Damit wurde ein solcher Fonds noch nicht eingerichtet. Bei einem Programm, das Bildung, Wohnen und Unterstützungsleistungen verbindet, ist das bedeutsam: Ein vereinbartes Ziel braucht weiterhin ein zuordenbares Budget und eine Stelle, die es umsetzen kann. [2]

Die Einwände der Behindertenvertretung

In seiner Reaktion am Tag des Beschlusses erklärte der Behindertenrat, an der Entwicklung beteiligt gewesen zu sein, aber zu wenige seiner Vorschläge im Plan wiederzufinden. Klaus Widl, damals interimistischer Präsident, kritisierte die unzureichende budgetäre Absicherung und das fehlende abgestimmte Vorgehen der Länder. Der Verband sah Lücken bei Bildung, Beschäftigung, Barrierefreiheit, Deinstitutionalisierung und Persönlicher Assistenz in allen Lebensbereichen. Das waren Bewertungen des beschlossenen Programms durch die Organisation, keine Messungen seiner späteren Ergebnisse. [3]

Woran sich die Umsetzung prüfen lässt

Das Ministerium beschreibt eine laufende wissenschaftliche Evaluierung ab 2024 und stellt einen ersten Umsetzungsbericht für die Zeit vom Beschluss bis Ende 2023 bereit. Solche Berichte schaffen eine öffentliche Grundlage, an der die Zusagen bis 2030 überprüft werden können. Die ursprüngliche Auseinandersetzung liefert dafür konkrete Maßstäbe: Hat eine angeführte Maßnahme eine Finanzierung? Greifen die Zuständigkeiten von Bund und Ländern ineinander? Erleben Menschen mit Behinderungen eine Veränderung? Der Beschluss von 2022 stand am Anfang dieses Umsetzungsprozesses und belegt noch nicht, dass seine Ziele erreicht wurden. [1][2][3]