
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf
Fortschritte anerkannt, Zuständigkeiten hinterfragt
Der Ausschuss begrüßte unter anderem den Nationalen Aktionsplan 2022–2030 und die neue Barrierefreiheitsgesetzgebung. Zugleich kritisierte er unterschiedliche Ansätze von Bund und Ländern sowie die unzureichende Beachtung der Konvention durch Landesregierungen. Im Mittelpunkt stand, dass die Konvention in allen Teilen eines Bundesstaates gilt. Innerstaatliche Zuständigkeitsverteilungen rechtfertigen keine Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Die Prüfung verband damit nationale Zusagen mit Entscheidungen der Landesverwaltungen. Das bloße Vorliegen eines Bundesplans galt nicht als ausreichender Nachweis der Erfüllung. [1][2]
Wohnen und Unterstützung gehören zusammen
Die Empfehlungen verlangten eine umfassende Strategie mit überprüfbaren Zielmarken, Fristen und Finanzierung, die gemeinsam mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen entwickelt wird. Der Ausschuss verband das Ende institutioneller Unterbringung mit barrierefreiem Wohnraum und ausreichender persönlicher, technischer und finanzieller Unterstützung in der Gemeinschaft. Zudem forderte er alle Länder zur Teilnahme am Pilotprojekt zur Harmonisierung Persönlicher Assistenz auf. Diese Verbindung ist wesentlich: Der Auszug aus einer Einrichtung schafft für sich genommen noch keine Wahl darüber, wo und mit wem jemand lebt. Wohnraum und erforderliche Unterstützung müssen gemeinsam vorhanden sein. [1]
Selbstvertretung fordert Umschichtung
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 11. September 2023 trat Bernadette Feuerstein von Selbstbestimmt Leben Österreich dafür ein, Mittel von Einrichtungen zu individueller gemeindenaher Unterstützung, einschließlich Persönlicher Assistenz, umzuschichten. Auch Vertretungen des Behindertenrats, der Volksanwaltschaft, der Behindertenanwaltschaft und des Unabhängigen Monitoringausschusses nahmen teil. Ihre Aussagen verbanden das UN-Verfahren mit österreichischen Auseinandersetzungen über Budgets, Leistungen und Verantwortung. Feuersteins Beitrag war eine Forderung der Selbstvertretung nach Umsetzung. Er kündigte keine bereits vereinbarte staatliche Mittelumschichtung an. [3][4]
Ein datierter Maßstab für staatliche Entscheidungen
Selbstbestimmtes Leben und Bildung wurden in den abschließenden Bemerkungen als besonders dringlich hervorgehoben. Das Dokument bietet einen Maßstab für spätere Entscheidungen zu Wohnen, Assistenz und Schule. Die Abfolge ist klar: Der Dialog fand im August statt, die Empfehlungen wurden am 4. September angenommen, und das formelle Dokument trägt das Datum 28. September 2023. Es handelt sich um Empfehlungen eines Vertragsorgans nach einer Staatenprüfung, nicht um ein innerstaatliches Gerichtsurteil oder eine automatische individuelle Förderzusage. Praktische Wirkung entsteht, wenn Regierungen ihre Verpflichtungen in Gesetze, Budgets und Leistungen umsetzen. [1][2]