Das neue System reicht über die Klagen hinaus

Das Weißbuch des Kabinettsamts von 2025 erklärt, dass auch berechtigte Menschen ohne eigene Klage Entschädigung erhalten können. Es nennt 15 Millionen Yen für Personen, die eugenischen Operationen unterzogen wurden, und fünf Millionen Yen für anspruchsberechtigte Ehepartner. Das Gesetz sieht weitere Pauschalleistungskategorien vor. Das Parlament beschloss es einstimmig am 8. Oktober 2024; am 17. Oktober wurde es verkündet. Der Anwendungsbeginn im Januar eröffnete damit einen Verwaltungsweg über die Gerichtsverfahren hinaus, die zur Feststellung staatlicher Verantwortung beigetragen hatten. [2][1]

Betroffene zu erreichen wurde zur unmittelbaren Aufgabe

Die Behindertenrechtsorganisation DPI Japan forderte nationale und Präfekturbehörden auf, Betroffene durch Öffentlichkeitsarbeit, lokale Informationswege und Beratungsstellen zu identifizieren und zu erreichen. Auch Behindertenorganisationen und Selbstbestimmt-Leben-Zentren sollten Anfragen sorgfältig aufnehmen und die Menschen mit zuständigen öffentlichen Stellen verbinden. Der Beitrag betonte die Prüfung vorhandener Unterlagen bei gleichzeitigem Schutz persönlicher Informationen. Dieser Schwerpunkt erkennt ein praktisches Problem von Entschädigungssystemen: Ein Rechtsanspruch garantiert nicht, dass Berechtigte davon wissen oder einen Antrag vollständig stellen können. [3]

Information und Antragshilfe gehören zum Zugang

Die eigene Website der Kinder- und Familienbehörde bietet Erläuterungen in verschiedenen Formaten, darunter eine einfachere Fassung, Braille-Dateien sowie Videos mit Gebärdensprache und Untertiteln. Sie beschreibt außerdem kostenlose anwaltliche Unterstützung für Menschen, die Hilfe bei einem Antrag wünschen. Das sind konkrete Zugangsangebote, kein Beleg dafür, dass alle Betroffenen bereits entschädigt wurden. Das Kabinettsamt dokumentiert, dass Premierminister Shigeru Ishiba am Tag des Inkrafttretens Kläger traf und zusagte, die Regierung werde sich dafür einsetzen, dass die neue Entschädigung bei den Opfern ankommt. [1][2]

Die Organisation fordert auch historische Aufarbeitung

DPI Japan argumentierte, die Entschädigung müsse von einer Untersuchung begleitet werden, weshalb das frühere Gesetz fortbestand und wie eugenisches Denken die Behindertenpolitik beeinflusste. Nach Angaben des Kabinettsamts sieht das neue Gesetz Untersuchungen und die Prüfung von Maßnahmen gegen eine Wiederholung vor. Dies verbindet individuelle Wiedergutmachung mit öffentlicher Verantwortung für Diskriminierung. Geld kann die den Opfern genommenen Entscheidungen nicht wiederherstellen, doch das Gesetz erkennt Verantwortung an und eröffnet einen Entschädigungsweg. Die Forderung nach Aufarbeitung hält zugleich Erfahrungen und Rechte der Betroffenen in der Diskussion über künftige Behindertenpolitik präsent. [3][2]