Es geht um Gesetzgebungszuständigkeiten
Ärztinnen und Ärzte hatten Beschränkungen ihrer Berufsfreiheit angefochten. Das Gericht stellte fest, dass die konkreten Zuteilungsregeln Infektionen weder verhindern noch eindämmen und daher nicht auf die Bundeskompetenz zur Infektionsbekämpfung gestützt werden konnten. Nach der geltenden Kompetenzverteilung trügen vor allem die Länder die Verantwortung. [1]
AbilityWatch verlangt Mitsprache auf Augenhöhe
AbilityWatch begrüßte die Gelegenheit, eine aus seiner Sicht zu eng geführte Debatte neu zu beginnen. Nancy Poser, Beschwerdeführerin im früheren Triage-Verfahren, kritisierte die fehlende ernsthafte Auseinandersetzung mit einer fairen Verteilung von Risiken. Die Organisation betonte, dass die Pflicht zum Diskriminierungsschutz fortbestehe, und verlangte die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.
Sorge vor unterschiedlichen Länderregeln
BAG SELBSTHILFE warnte am 6. November, unterschiedliche Landesregelungen könnten Vertrauen erschüttern. Bundesgeschäftsführer Martin Danner sagte: „Der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung darf nicht von der Postleitzahl abhängen.“ Die Organisation verlangte von Bund und Ländern eine verfassungskonforme, bundesweit einheitliche Lösung.