Eine Wohnung ohne die nötige Assistenz

Der als S. K. bezeichnete Mann hatte 140 Assistenzstunden pro Woche beantragt. Kirkkonummi bewilligte 60 Stunden für Aktivitäten außerhalb der Wohnung. Seine Rechtsmittel im Inland blieben erfolglos. Er kehrte zu seinen Eltern zurück, weil er die für das Leben in seiner Wohnung nötige Unterstützung nicht erhielt. [2]

Unterstützte Entscheidungen dürfen nicht zum Ausschluss führen

Die Behörden verlangten, dass Antragstellende Inhalt und Durchführung ihrer Assistenz selbst bestimmen konnten. Der Ausschuss bewertete die Anwendung dieser Voraussetzung als mittelbare Diskriminierung von S. K. ENIL machte im Juni 2022 auf die Entscheidung aufmerksam. Der Ausschuss forderte eine erneute Prüfung seines Antrags und gesetzliche Änderungen, damit diese Hürde Menschen mit Unterstützungsbedarf bei Entscheidungen nicht ausschließt. [2][3]

Nachverfolgung blieb 2026 offen

In einem im April 2026 veröffentlichten Bericht stellte der Ausschuss fest, dass spätere inländische Entscheidungen weiterhin kein selbstbestimmtes Leben ermöglicht hatten und keine Entschädigung geleistet worden war. Finnland hielt dagegen, häusliche Dienste könnten ein sicheres Leben nicht gewährleisten. Da ein inländisches Rechtsmittel anhängig war, setzte der Ausschuss den Dialog zur Umsetzung fort. [4]