Eine Kampagne von Organisationen von Menschen mit Behinderungen
Im Juni 2024 begrüßte das African Disability Forum die Hinterlegung der 15 Ratifikationen, die für das Inkrafttreten erforderlich waren. Die panafrikanische Organisation erklärte, sie habe gemeinsam mit Partnern und anderen Beteiligten für die Ratifizierung geworben. Sie bezeichnete das Protokoll als Ergänzung zur UN-Behindertenrechtskonvention, die afrikanische Erfahrungen berücksichtige, darunter jene von Menschen mit Albinismus. Das war der Bericht des ADF über gemeinsame Interessenvertretung. Es behauptete nicht, eine einzelne Organisation habe allein das rechtliche Wirksamwerden des Vertrags erreicht.
Gemeinschaftliches Leben und die Rolle eigener Organisationen
Artikel 14 des Protokolls erkennt das Recht an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere in der Gemeinschaft zu leben. Er behandelt die Entscheidung, wo und mit wem jemand lebt, den Zugang zu gemeindenaher Unterstützung und die Verfügbarkeit allgemeiner öffentlicher Dienste. Eine Bestimmung betrifft ausdrücklich Zentren für das Leben in der Gemeinschaft, die von Menschen mit Behinderungen gegründet oder organisiert werden: Die Vertragsstaaten sollen sie bei Schulungen, gegenseitiger Unterstützung, Persönlicher Assistenz und anderen Leistungen unterstützen. So erhalten die eigenen Organisationen von Menschen mit Behinderungen neben individuellen Rechten und staatlichen Pflichten einen Platz in diesem Rahmen. [3]
Nairobi verbindet Rechte mit Budgets und Unterstützung
Die Teilnehmenden der Konferenz des African Disability Forum in Nairobi vom 2. bis 4. September 2024 verabschiedeten eine Erklärung, die weitere Ratifizierungen und die nationale Umsetzung forderte. Ihre Forderungen verbanden öffentliche Budgets mit konkreter Unterstützung: qualifiziertem Gebärdensprachdolmetschen, zugänglichen Formaten, Persönlicher Assistenz und Hilfsmitteln. Sie verlangten außerdem die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen über ihre Selbstvertretungsorganisationen an der Gestaltung, Umsetzung und Kontrolle politischer Maßnahmen. Die Erklärung berücksichtigte besonders Gruppen, die sich überschneidenden Diskriminierungen ausgesetzt sind, darunter Frauen, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, Geflüchtete und Menschen mit Albinismus.
Das Inkrafttreten als Ausgangspunkt für Rechenschaft
Die Resolution der Afrikanischen Kommission vom November 2024 würdigte den Einsatz von Menschen mit Behinderungen, ihren Organisationen und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren. Sie forderte die Vertragsstaaten zu konkreten Umsetzungsschritten in Abstimmung mit den Betroffenen auf und verlangte Mechanismen zur Rechenschaft unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und staatlicher Anlaufstellen. Diese Forderungen zeigen, warum Ratifizierung und tatsächliche Leistungen getrennt betrachtet werden müssen. Das Inkrafttreten des Protokolls war eine rechtliche Entwicklung; die Forderungen aus Nairobi und die Resolution der Kommission verlangten weitere Schritte. Keines dieser Dokumente belegt, dass Persönliche Assistenz oder gleichberechtigter Zugang zum Gemeinschaftsleben bereits auf dem gesamten Kontinent verfügbar waren. [1][4]