Aus einer Buchungsanfrage wurde ein Gerichtsverfahren
Die Frau wollte einen Gesundheitsurlaub buchen und erklärte, dass sie die Hilfe ihres Hundes benötigte. Das Hotel erlaubte Hunde im Zimmer und in der Lobby, schloss sie aber aus anderen Gästebereichen aus. Nach Ansicht des Gerichts benachteiligte diese scheinbar neutrale Regel besonders Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. [1][2]
Hygiene rechtfertigte das Verbot nicht
Das Gericht prüfte ein Sachverständigengutachten und verwarf die allgemeine hygienische Begründung des Hotels. Es berücksichtigte auch weniger einschneidende Lösungen, etwa eine räumliche oder zeitliche Trennung von Assistenzhund und Personen mit schwerer Allergie. Die Beurteilung bezog sich auf die konkreten Einschränkungen dieses Falls einschließlich der Ablehnung bei der Buchungsanfrage. [1]
Ein Verein unterstützte die Klage
Der Verein Freunde der Assistenzhunde Europas unterstützte das Verfahren. Seine Vorsitzende Gloria Petrovics sagte: „Leider ist das kein Einzelfall.“ Das österreichische Bundesbehindertengesetz unterscheidet ausgebildete Assistenzhunde, darunter Blindenführ-, Service- und Signalhunde. Der Fall machte ihre Bedeutung für den Zugang zu alltäglichen Dienstleistungen und Freizeitangeboten sichtbar. [2][3]