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Wenn die Einstiegshilfe fehlt
Der Streit betraf die automatischen Klapprampen der Wiener U-Bahn-Züge vom Typ V. Die Barrierefreiheitsbroschüre der Wiener Linien vom November 2023 beschreibt diese Rampen an der ersten und letzten Tür: Beim Öffnen überbrücken sie den Spalt zwischen Zug und Bahnsteig. Die Broschüre hält auch fest, dass sie aus betrieblichen Gründen abgeschaltet werden können. Wer auf die Rampe angewiesen ist, kann deshalb aus der Bezeichnung eines Zuges als barrierefrei nicht ableiten, dass die Einstiegshilfe bei einer bestimmten Fahrt tatsächlich verfügbar ist. [2]
Eine ausgehandelte Einschränkung
Laut Behindertenrat waren Rampen zuvor wegen winterlichen Streuguts oder Großveranstaltungen ohne ausreichende Vorabinformation deaktiviert worden. Die Vereinbarung beschränkte dies auf eng definierte Gründe, etwa eine Großveranstaltung oder zwei witterungsbedingte Störfälle. Das Unternehmen musste die Deaktivierung mit Informationen in App und Website begleiten. Fahrgäste erhielten dadurch die Möglichkeit, eine andere Route zu wählen, bevor sie an einem Bahnsteig standen und in den einfahrenden Zug nicht einsteigen konnten. [1]
Berichte machen Änderungen nachvollziehbar
Die Wiener Linien mussten dem Behindertenrat außerdem vierteljährlich eine detaillierte Statistik über die Deaktivierungen vorlegen. Laut Jahresbericht hatte der Rat 2022 eine Verbandsschlichtung nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz eingeleitet. Nach zwei Terminen kam 2023 eine verbindliche Vereinbarung zustande. Im Dezember 2023 erklärte Ratspräsident Klaus Widl, die übermittelten Daten der vergangenen drei Quartale zeigten bereits, dass Abschaltungen nur in begründeten Fällen erfolgten. Das war die Bewertung der Organisation auf Grundlage der ihr vorgelegten Zahlen. [3][1]
Information auch ohne Handy
Zusätzlich wurde vereinbart, Deaktivierungen spätestens ab März 2024 auf den Zugzielanzeigen in den Stationen sichtbar zu machen. Die Dezembermeldung dokumentierte diese Frist. Sie belegte nicht, dass die spätere Umsetzung damals schon abgeschlossen war. Informationen in der Station sind neben einer App wichtig, weil sich Abläufe auch während einer Reise ändern können. Die Vereinbarung regelte sowohl den Betrieb einer Einstiegshilfe als auch die Mitteilung über ihren Ausfall. Sie schuf eine dokumentierte Grundlage, auf der der Behindertenrat unnötige Abschaltungen hinterfragen und die Berichte des Unternehmens prüfen konnte. [3]