Angemessene Vorkehrungen gehören zum Diskriminierungsschutz

Die DPA verlangte eine umfassende Definition von Diskriminierung, die ausdrücklich auch die Verweigerung angemessener Vorkehrungen erfasst. Weitere Empfehlungen betrafen den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, zugängliche Beschwerdeverfahren und Möglichkeiten zur Abhilfe. Das Gesetz sollte die von Beschäftigten mit Behinderungen selbst beschriebenen Hindernisse berücksichtigen. [2]

Neben Beschäftigungsquoten zählt die Qualität der Arbeit

Der Bericht untersuchte außerdem, wie faire und auskömmliche Beschäftigung gemessen werden sollte, wie inklusive Einstellungspraxis gefördert wurde und wie andere staatliche Maßnahmen die Beschäftigungschancen beeinflussten. Die DPA lud Einzelpersonen und Organisationen zur Zusammenarbeit ein, um diese Veränderungen über die Verabschiedung eines einzelnen Gesetzes hinaus voranzubringen. [1][2]

Das Parlament verabschiedet im Januar 2025 ein Gesetz

Am 8. Januar 2025 verabschiedete das Parlament die Workplace Fairness Bill. Nach Angaben des Arbeitsministeriums erfasste sie diskriminierende Entscheidungen bei Einstellung, Beurteilung, Weiterbildung, Beförderung und Kündigung aufgrund geschützter Merkmale, darunter Behinderung und psychische Erkrankungen. Arbeitgeber wurden außerdem verpflichtet, Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden einzurichten. [3]